Seit einigen Jahren schon zählt die Feuerbestattung zu den bevorzugten Bestattungsformen.

Nach der Einäscherung in einem Krematorium wird die Urne dem Bestatter für die Beisetzung übergeben.

Für eine Urnenbeisetzung können Sie in Trier zwischen verschiedenen Beisetzungsformen wählen:

 

Urnenreihengrab:

In einem Urnenreihengrab kann nur eine Urne für die Ruhefrist von 20 Jahren beigesetzt werden.

Bei einem Reihengrab wird das Grab der Reihe nach von der Friedhofsverwaltung vergeben.

 

Urnenwahlgrab:

In einem Urnenwahlgrab können bis zu 4 Urnen beigesetzt werden.

Das Grab wird für 25 Jahre gekauft und kann nacherworben werden.

Bei dieser Grabart kann man den Platz auf dem Friedhof selbst wählen.

 

Urnengemeinschaftsgrab:

Auf mehreren städtischen Friedhöfen in Trier möglich.

Die Beisetzung erfolgt in einer besonderen Grabanlage.

Die Plätze innerhalb der Anlage werden der Reihe nach vergeben.

Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre.

Die Namen der Verstorbenen werden auf einer Säule angebracht.

Die Pflege wird von der Friedhofsverwaltung übernommen.

 

Urnengruft St. Michael (Trier-Mariahof):

Die Urne wird in der Gruft der Pfarrkirche St. Michael beigesetzt.

Es stehen Gemeinschaftskammern zur Verfügung.

Auf Wunsch kann eine eigene Familiengrabstätte erworben werden (für bis zu 3 Urnen).

Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre.

Ein Nacherwerb ist nur bei einer Famliengrabstätte möglich.

 

Anonyme Urnenbeisetzung:

Auf dem Hauptfriedhof Trier befindet sich ein anonymes Urnenfeld.

Die Beisetzung findet in aller Stille (ohne Angehörige und Geistlichen) statt.

Günstige anonyme Urnenbeisetzungen bieten die Krematorien in Hermeskeil und Dachsenhausen/Koblenz an.

 

Verstreuung der Asche:

Eine Verstreuung ist nur in Luxemburg (Luxemburg-Hamm) in den „Jardins du Souvenir” möglich.

Es besteht die Möglichkeit, dass Angehörige oder ein Geistlicher bei der Verstreuung anwesend sind.